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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06   

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https://dejure.org/2007,19643
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06 (https://dejure.org/2007,19643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06 (https://dejure.org/2007,19643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 62/06 (https://dejure.org/2007,19643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach einem Versicherungsverhältnis; Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit; Entstehung des Stammrechtes auf Arbeitslosengeld; Beratungspflichten im Zeitraum vor Erreichung von Altersgrenzen; Beratung über die Möglichkeit die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06
    Wie das Bundessozialgericht bereits entschieden hat, hat es schon vor Inkrafttreten des § 118 Abs. 2 SGB III zu den Pflichten der Beklagten gehört, den Arbeitslosen über die Möglichkeit zu beraten, die Dauer des Alg-Anspruchs durch geeignete und gesetzlich zulässige Dispositionen zu gestalten (BSG, Urteil v. 05.09.2006, B 7a AL 70/05 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06
    Dies könne, so die amtliche Begründung des Fraktionsentwurfs, in Einzelfällen zu erheblichen Nachteilen etwa dann führen, wenn der Arbeitslose bei einer späteren Anspruchsentstehung ein höheres Lebensalter erreicht habe und deshalb einen Anspruch mit längerer Dauer erwerben könnte (FraktE, BT-Drucks. 15/1515, S. 82).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06
    Da zwischenzeitlich keine neue Anwartschaft begründet worden ist, ist das Stammrecht auch durch die Erstattung des gezahlten Alg seitens der W-KG nicht neu entstanden (vgl. BSG, Urteil v. 03.12.1998, B 7 AL 34/98 R, SozR 3-4100 § 117 Nr. 17).
  • SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12

    Bemessung des Arbeitslosengeldanspruchs - Gleichwohlgewährung -

    Die Beratungspflichten erstrecken sich auch und gerade auf die gesetzlichen Möglichkeiten, die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs durch entsprechende Dispositionen zu beeinflussen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 18 ).

    In diesem Fall bestehen im Gegenteil vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Beratung, da dem Versicherten die möglichen Nachteile einer Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs z. B. hinsichtlich Krankenversicherungsschutz und Rentenversicherungsbeiträgen, sorgfältig erläutert werden müssen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 19; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 20 ).

    Die auf einer fehlerhaften Beratung beruhende Nichtausübung des Dispositionsrecht kann somit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz , Urteil vom 26.02.2009 - L 1 AL 81/07, Rdnr. 32; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnrn. 17 ff. ).

  • SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Allein dies entspricht Sinn und Zweck der zum 01.01.2005 neu eingeführten Regelung des § 118 Abs. 2 SGB III (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 18 nach Juris m.w.N.).

    In diesem Fall bestehen im Gegenteil vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Beratung, da dem Versicherten die möglichen Nachteile einer Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs z. B. hinsichtlich Krankenversicherungsschutz und Rentenversicherungsbeiträgen sorgfältig erläutert werden müssen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 19 nach Juris - fünf Monate zuzüglich eines Ruhenszeitraums von sieben Monaten; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 20 nach Juris - sechs Monate).

    Der Kläger machte dort ausführliche Angaben dazu, warum die Kündigung seiner Meinung nach unwirksam war und er arbeitsrechtlich dagegen vorgehen wollte (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 21 nach Juris).

  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Das Gericht hätte schließlich gegebenenfalls auch zu den Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs Stellung nehmen müssen, der jedenfalls dann in Betracht käme, wenn die Voraussetzungen des § 118 Abs. 1 SGB III, insbesondere die Arbeitslosmeldung, bereits bis zum 31. Januar 2006 vorlagen, der Kläger jedoch aufgrund einer unzureichenden oder unterlassenen Spontanberatung der Arbeitsagentur (vgl. hierzu z. B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 62/06 -, juris, Rn. 18 ff.) eine Erklärung nach § 118 Abs. 2 SGB III abgegeben hätte, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst am 1. Februar 2006 entstehen soll.
  • SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Rahmenfrist - Verschiebung des Stammrechts auf

    Der Kläger machte in seinem Antrag ausführliche Angaben dazu, warum die Kündigung seiner Meinung nach unwirksam war und er arbeitsrechtlich dagegen vorgehen wollte (vgl. LSG NRW, 29.01.2007, L 1 AL 62/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AL 4098/10
    Auch eine solche vorläufige Bewilligung von Alg nach § 328 Abs. 1 SGB III stellt eine Entscheidung im Sinne von § 118 Abs. 2 SGB III dar (LSG Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 62/06 - Juris Rdnr. 16), zumindest insoweit, als der vorläufige Bescheid Regelungen enthält, die nicht unter dem Vorläufigkeitsvorbehalt stehen und deshalb eine Bindungswirkung entfalten (ausführlich hierzu Bayerisches LSG vom 1. September 2011 - L 9 AL 204/10B PKH - Juris Rdnr. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2012 - L 3 AL 2022/12
    Die Entscheidung über den Anspruch ist, entgegen dem Vorbringen des Klägers, wie vom SG zutreffend entschieden, in der vorläufigen Bewilligung nach § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III a.F. mit Bescheid vom 30.09.2010 zu sehen (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06 - veröffentlicht in juris), da hierin über das Entstehen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entschieden wurde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 AL 143/13
    Unabhängig davon, dass eine Verpflichtung zum Hinweis auf die Möglichkeit eines Aufschubs des Arbeitslosengeldantrags von Amts wegen und "spontan" nur dann besteht, wenn die Gestaltungsmöglichkeit klar zu Tage tritt und offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde (Bundessozialgericht, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 38/89 R), und unabhängig davon, dass auch ein längerer zu überbrückender Zeitraum einer Beratungspflicht nicht von vornherein entgegen steht, sondern hinsichtlich der individuellen Umstände, z.B. bzgl. des zwischenzeitlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes, gerade Gegenstand der Beratung sein soll (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 62/06), muss nämlich zwischen der Pflichtverletzung der Beklagten und dem vorgetragenen Nachteil für den Kläger ein ursächlicher Kausalzusammenhang bestehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2011 - L 18 AL 268/09
    Das damit erklärte Ziel, die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitslosen gerade hinsichtlich einer längeren Anspruchsdauer deutlich zu erweitern, lässt sich jedoch wirksam nur erreichen, wenn die Beklagte Arbeitslose in geeigneten Fällen auch spontan über ihr Bestimmungsrecht nach § 118 Abs. 2 SGB III berät (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2007, L 1 AL 62/06 - juris - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - L 3 AL 5167/09
    Es liegt damit genau die Konstellation vor, über die auch das LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06 - zu entscheiden hatte, dass nämlich der Kläger hinreichend zu erkennen gegeben hat, dass die Arbeitslosigkeit auf einer fristlosen Kündigung beruhte, gegen die er sich zur Wehr setzte.
  • SG Oldenburg, 31.08.2010 - S 4 AL 65/09
    Ein geeigneter Beratungsfall liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Arbeitslose die betreffende Zeitspanne finanziell überbrücken kann, wie etwa bei einer Abfindung oder einer mit Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffenen Kündigung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06 - vgl. auch Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09 - BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R -).
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